KLASSE B196 (125ER AB 25 JAHREN)
MOTORRADFAHREN MIT DEM AUTOFÜHRERSCHEIN
Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
- Theorieausbildung: 4 x 90 min Zweiradtheorie
- Praxisausbildung: 5x 90 min Praxisunterricht
- Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung
Achtung:
Gilt nur in Deutschland!!!
Fahrten ins und im Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.