KLASSE AM (AB 15 JAHREN)

INFO

Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und bbH max. 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm Hubraum ,bbH max. 45 km/h und Nenn/ Nutzleistung von max. 4 KW ( bei vierrädrigen KFZ Leermasse max. 350 kg)
Mindestalter 15 Jahre 
Einschluß keiner anderen Klasse

FAHRZEUGE

PEUGEOT SPEEDFIGHTER 3

(Klasse M 50er Kleinkraftrad)

  • Hubraum: 50 ccm
  • V/max.: 45 Km/h
  • Elektro/ Kickstarter

 

THEORIE

(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 x Grundunterrichte
  • 2 x Zusatzunterrichte für Klasse AM

PRAXIS

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Eine praktische Ausbildung ist gesetzl. vorgeschrieben. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der Fahrsch.Ausb.-O. 

Die Anzahl der erforderlichen Stunden ist je nach persönlicher Begabung unterschiedlich.

PRÜFUNG

THEORETISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn der Prüfauftrag vorliegt
  • wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte gemacht wurden
  • frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

PRAKTISCHE PRÜFUNG

kann abgelegt werden:

  • wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Prüfungsdauer: 55 Min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)

Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen